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AW: Uralte Beläge
Das stimmt, allerdings gibt es auch keine Regel nach der eine direkte Veränderung der Oberflächeneigenschaften geahndet werden kann, wenn keine Behandlung (=aktiver vorsätzlicher Prozess) vorliegt. Damit kann man einen nicht nachbehandelten Belag, der zu glatt ist oder zu stark glänzt nur rausziehen, wenn er auch eine Farbabweichung zeigt oder nicht vollständig ist. Eine Krücke quasi...
Das mag in den Richtlinien für Schlägerkontrollen wieder anders aussehen, obwohl diese dadurch wieder zum Teil die regeln verletzen werden.
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