Zitat:
Zitat von DerWechsler
Die private Haftpflicht des Verursacher kommt nicht auf, Versicherungsfall ist in einem Sportverein aufgetreten.
|
Das alleine kann nicht der Grund sein. Wenn ih etwas zerstöre beschädige (unabsichtlich) was einem anderen gehört, träg das meine Haftpflichtversicherung.
Problem ist natürlich das ich als Mitglied des vereins ja der "Miteigentümer" des Tisches bin.
Ohne die rechtslage genau zu kennen würde ich logisch schließen:
Wenn es der Tisch eines Vereins ist in dem ich Mitglied bin zahlt das nicht die Haftpflichtversicherng.
Wenn ea aber ein Vereinsfremder gemacht hat, zb ein Gastspielr oder ein gegner beim Heimspiel dann wäre es logisch wenn dessen Versicherung das zahlt.