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Alt 07.04.2011, 09:18
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Zitat:
Zitat von osmilchi Beitrag anzeigen
würde spontan sagen, der Spiele musste schon vor seinem 2. Einsatz am 26.3. in der ersten Mannschaft in die dritte Mannschaft zwecks Erreichen der Sollstärke der 3. Mannschaft aufrücken. Dieses Aufrücken war aber erst nach den zwei Ersatzeinsätzen in der 3. und dem ersten Ersatzspielen in der 1. Als er am 26.3. in der 1. Ersatz gespielt hat, war er Stammspieler der 3. und hatte gleichzeitig schon dreimal in höheren Mannschaften Ersatz gespielt, so dass der Ersatz am 26.3. seine vierte Ersatzgestellung ist und er ab dem Termin nur noch für die 1. spielberechtigt ist.
Habe mir jetzt nicht angeschaut, wann welcher Spieler durch 5-maliges Fehlen nicht mehr zur Sollstärke beitrug, das sollte aber der Grund sein. Ähnliche Situation Jungen Verbandsliga/Bezirksliga mit TV Neunkirchen (Spieler Strasser war es glaub ich)

EDIT: am 20.3. hat der Spieler Philipps seine Einsatzberechtigung für die 3. Mannschaft verloren. Deshalb musste Spieler Wiegand neuer Stammspieler der 3. werden. Sein Einsatz am 26.3. war also seine 4. Ersatzgestellung (die Spiele vor dem 20.3. waren nunmal auch Ersatzgestellungen), so dass er ab 26.3. nur noch für die 1. Mannschaft spielberechtigt war.
Absolut korrekt...er war zwar Stammspieler der 3. geworden (wegen der fehlenden Sollstärke dieser Mannschaft), hat aber diesen Status durch sein 4. Mitwirken als Ersatz, wodurch er sich in der 1. (da er da beim 4. Mal mitgespielt hat) festgespielt hat, mit gleichem Datum gleichzeitig wieder verloren. Ist halt manchmal ein bissi kompliziert..

Auszug aus den Auslegungen des Sportausschusses des WTTV:

20. Ersatzgestellung
(G 5.3)

Frage:
Wie ist aufzurücken, wenn die 1. Mannschaft nicht mehr über ihre Sollstärke verfügt und der Spieler Nr. 2.4 bereits vier Mal als Ersatzspieler eingesetzt wurde?

Antwort:
Die WO fordert das Aufrücken nach der Spielstärkenreihenfolge zwingend ein. Deshalb muss im Rahmen der Gesamtreihenfolge der Spieler Nr. 2.1 aufrücken. Die Ersatzgestellungen des Spielers Nr. 2.4 bleiben hierbei unberücksichtigt. Dieser Spieler verbleibt an seiner Position, darf aber nur noch in der 1. Mannschaft eingesetzt werden.

Frage:
Welche Situation entsteht dadurch, dass der Spieler Nr. 3.1, der vorher schon vier Mal als Ersatzspieler in der 1. Mannschaft eingesetzt wurde, im Rahmen der Gesamtreihenfolge in die 2. Mannschaft aufrücken muss?

Antwort:
Der Spieler hat unter Hinweis auf G 5.3.1 eine Einsatzberechtigung nur für die 1. Mannschaft. Er zählt also nicht zur Sollstärke seiner neuen Mannschaft, so dass das Nachrücken mindestens eines weiteren Spielers erforderlich ist.

Frage:
Der Spieler Nr. 3.1, der schon zwei Mal in der 1. Mannschaft und ein Mal in der 2. Mannschaft als Ersatz mitgewirkt hat, muss im Rahmen der Gesamtreihenfolge in die 2. Mannschaft aufrücken. Welche Konsequenzen hat ein nachfolgender weiterer Einsatz in der 1. Mannschaft?

Antwort:
Bei diesem Einsatz handelt es sich um den 4. Einsatz als Ersatzspieler. Da eine der Ersatzgestellungen in seiner nun aktuellen Mannschaft erfolgte, besteht die Einsatzberechtigung nunmehr nur noch in der 1. Mannschaft. Eine Auslegung, die sich streng nach dem Wortlaut von G 5.3.1 richtet, hätte zur Folge, dass der Spieler die Einsatzberechtigung für die 2. Mannschaft sowohl verliert als auch erhält. Da der 4. Einsatz als Ersatzspieler grundsätzlich zu einer Einsatzberechtigung ausschließlich in einer der höheren Mannschaften führt, muss es in diesem Beispiel die 1. Mannschaft sein.

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Geändert von Wombat (07.04.2011 um 09:33 Uhr)
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