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AW: Beiratstagung 19.03.2011
Zitat:
Zitat von TT_Spieler28
Ich verstehe, was ihr meint aber wenn ich den 1.6 (SBE) das erste mal in den Erwachsenenspielbetrieb melde (obwohl er vielleicht noch Jugend spielen kann), dann ist das doch sein erstes Jahr und somit würde die Ausnahmeregelung zutreffen.
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Nein, nein. Was Du meinst betrifft "Junioren" (also die 18-21-jährigen). Die können in Ihrem ersten Erwachsenenjahr eine Ausnahme bekommen.
SBE sind freigeholte, die eigentlich noch Jugend bzw. Schüler spielen können.
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"Talent ist oft ein Charakterfehler."
(Karl Kraus, öst. Schriftsteller 1874-1936)
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