Das war einfach nur eine logische Satzanalyse. Der Satz besagt ja bloß a) Zulassung für Belag x kann wegen y zurückgezogen werden, und nicht gleichzeitig auch b) Zulassung für Belag x kann nicht wegen anderen Gründen als y zurückgezogen werden. Andernfalls könnte ja dann keine weitere Regel mehr beschlossen werden, die z.B. festlegt, dass ein jeder Belag seine Zulassung verliert, wenn an einem Freitag im Mai ein Huhn aus zehn Meter Höhe daraufkackt und beim ersten Versuch trifft, weil sie b) direkt widerspricht, obwohl eine solche (oder auch ganz andere

) Regel doch aber durchaus denkbar ist.
Und ich würde auch schätzen, dass ein Zulassungsentzug eine Sache ist, die anders als ein Auslaufen der Lizenz auf Initiative der Hersteller hin die zulassende Instanz für sich selbst regeln muss.