Dann stand in der im Startbeitrag zitierten "Frankfurter Email" wohl Mist.
Bzw. scheint es so, als habe sich da jemand aus dem Fakt der "automatisierten Strafen" etwas falsches abgeleitet. Denn wenn bei 5 Minuten kein Verstoss vorliegt, der mit einer Ordnungsstrafe belegt wird, dann kann diese spezielle, nicht zu verhängende Ordnungsstrafe auch nicht automatisiert werden
PS:

Quelle:
Strafordnung HTTV