Zitat:
Zitat von Hans May
Moin Ingo (ist ja schon nach 24.00 Uhr),
wenn euch die Geschichte peinlich berühren sollte, könnt auch ihr als mittelbar betroffener Verein Einspruch/Protest einlegen.
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Ziffer 4.2.5 Satz 2 der RuDO (
Rechts- und Disziplinarordnung des TTVN) lautet:
"Mittelbar betroffene TTVN-Mitglieder, also nichtbeteiligte TTVN-Mitglieder, erfüllen nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Einlegen von Protesten."
Sorry für's Ausgraben dieses alten Beitrags, aber das konnte ich als angehender Jurist nicht so stehen lassen.
Desweiteren möchte ich an dieser Stelle die Möglichkeit einer 4er-Relegation ausschließen:
Die RuDO spricht dem Einspruchsverfahren, dem Protest- und Berufungsverfahren gegen Protestentscheidungen ausdrücklich keine aufschiebende Wirkung zu. Also entweder gibt es vor der Relegation eine Entscheidung oder nicht. Je nachdem muss Seelze oder Marienwerder ran. Aber eine 4er-Relegation wird es nach eindeutiger Regelung des TTVN nicht geben - also keine Sorge MaikS
Viele Grüße.