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Alt 13.04.2011, 12:07
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
ITTF macht die Regeln.
ITTF genehmigt glatte langen Noppen.
So ist es. Hier solltest du aber mal über deinen mMn überheblichen Schatten springen und einfach darüber nachdenken, dass es den ITTF-Verantwortlichen zu dem Zeitpunkt einfach auch nicht klar gewesen war, welche Auswirkungen glatte lange Noppen auf den Sport haben. Auch ITTF-Verantwortliche sind nur Menschen, denen nicht immer alles von vornherein klar ist. Im Nachhinein ist jeder schlauer.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Sportler kaufen sie und spielen sogar damit - heißt:
ITTF ist gezwungen sie zu verbieten! (Böse Sportler!)
Nein, von bösen Sportlern hat in diesem Zusammenhang niemand gesprochen. Man hat erkannt, dass glatte lange Noppen dem Sport mehr schaden, als das sie eine begrüßenswerte Vielfalt bringen. Darauf ist reagiert worden, auch wenn man sicher anderer Meinung sein kann, sollte man eine solche Entscheidung akzeptieren können.

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
ITTF besteht auf einen schwachsinnigen "Mindestreibungskoeffizient",
das in der Wahrheit nicht messbar und in der Praxis nicht zu kontrollieren ist.
Zunächst sollte man wissen, dass der geforderte Mindestreibungswiderstand eine Anforderung an die Hersteller ist. Die zur Zulassung eingereichten Beläge müssen dieses Kriterium erfüllen. Das Sportler ihre eigentlich zulässigen Noppenbeläge absichtlich glätten, kann man nun weiß Gott nicht der ITTF ankreiden. Augenblicklich gibt es kein mobil einsetzbares Verfahren, um den Reibungswiderstand zu überprüfen. Den Schiedsrichtern bleibt nur ein Reibetest mit einem Ball. Wenn ein Ball über den Belag gleitet, wie ein Schlittschuhläufer übers Eis, wird der Schiedsrichter den Schläger nicht zulassen. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Schiedsrichter. Anders geht es nun mal nicht.

Im übrigen steht es jedem Spieler frei den Schläger des Gegners zu überprüfen. Dazu muss kein OSR anwesend sein. Es steht einem Spieler auch frei durch seinen Kapitän bei jedem offiziellen Meisterschaftspiel - natürlich auch in der untersten Klasse - einen Schläger, der unzulässig erscheint in den Spielbericht einzutragen. Die Entscheidung trifft dann der Klassenleiter. Es steht jeder Mannschaft frei eine Verbandsaufsicht zu einem Spiel zu bestellen. Spieler die wegen mutmaßlich unzulässigen Schlägern öfter in Spielberichten auftauchen, werden auch ganz sicher die Aufmerksamkeit des Klassenleiters auf sich ziehen. Der kann ebenfalls eine Verbandsaufsicht bestellen.

Diese Option wird aber leider viel zu selten genutzt. Da regt man sich lieber auf ohne, dass man den Schläger seines Gegners vor dem Spiel überhaupt in Augenschein nimmt. Ein Phänomen, dessen sich grad' Spieler mit glatten Noppen sicher sein können.

Schuld daran sind natürlich die Schiedsrichter, der eigene Verband, der DTTB und ganz besonders die ITTF. In erster Line sind allerdings die Spieler selbst für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Mit der Beantragung einer Spielberechtigung erkennt schließlich jeder die gültigen Regeln an.

Ich hatte selbst mal einem Schiedsrichter gesagt, dass man ohne Schiedsrichter gegen mutmaßlich unzulässige Schläger nichts machen kann und dass die Regeln deshalb unsinnig sind. Die Antwort war sinngemäß in etwa wie folgt: Erst mal sollte man selbst die diesbezüglichen Regeln kennen. Dann sollte man auch den Mut haben mutmaßlich unzulässige Schläger im Spielbericht zu vermerken. Dann gibt es die Möglichkeit eine Verbandsaufsicht zu bestellen, wenn den bekannt ist, das in der gegnerischen Mannschaft jemand mit unzulässigem Schläger spielt. Die Einhaltung von Regeln werden keinem auf dem Silbertablett serviert. Kein Spieler kann verlangen, dass selbst ein anwesender Schiedsrichter immer alles richtig macht. Das ist im richtigen Leben auch nicht anders. Für die Einhaltung von Gesetzen ist man erst mal selbst verantwortlich. Es kann kein Mensch verlangen, dass die Polizei rundum vor Leuten schützt, die zum Nachteil Dritter die Gesetze missachten. Im richtigen Leben, kommt auch niemand auf die Idee Gesetze zu streichen, weil sie eh nicht immer kontrolliert werden können.
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