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AW: Landesliga Hannover 2010/2011
Tja, das ganze ist schon ein Dilemma. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die das Verhalten und den Abbruch bzw. Verzicht auf die restlichen Spiele verurteilen und der Meinung sind, solch ein Verhalten muss einfach Konsequenzen haben. Nach dem, was ich inzwischen so gehört habe, kann ich sicherlich nachvollziehen, dass man diese Auffassung vertreten kann. Ich kann mich bespielsweise auch nicht damit identifizieren, wenn Spieler vor dem Ende eines Spiels Alkohol trinken. Wenn es dann auch noch extrem wird, gefällt mir das natürlich auch nicht. Je nach Grad dessen, wie sowas ausartet, kann das bestimmt auch den Ansehen unseres Sportes schaden und als solch eine Unsportlichkeit angesehen werden, die dann sogar mit Punktverlust bestraft wird. Da ich nicht dabei war und das daher nicht wirklich beurteilen kann, kann ich auch nicht abschätzen, was hier das richtige Strafmaß ist. Unabhängig von diesem Einzelfall kann es aber bestimmt Vorfälle geben, wo ein entsprechender Punktabzug in der Tabelle wegen Unsportlichkeit gerechtfertigt wäre. Vielleicht sogar hier, das weiß ich wirklich nicht.
Aber darum geht es ja nicht, es geht um die Spielwertung dieses einen Spiels und nicht um die Bestrafung einer Unsportlichkeit. Und ich kann das juristisch drehen und wenden wie ich will, in meinen Augen ist mit dem Tatbestand "Verschulden eines Spielabbruches" in der WO objektiv gesehen etwas anderes gemeint, Beispiele habe ich ja genannt. Hätte in der WO gestanden "wer einen Mannschaftskampf ohne akzeptablen Grund abbricht", dann wäre das etwas ganz anderes, dann kann sowas sogar drunterfallen, aber das steht da nicht und das ist für mich ein entscheidender Formulierungsunterschied, wenn ich Sinn und Zweck einer Norm untersuche, was man tun muss. Vielleicht werden das die Sportgerichte anders beurteilen als ich, wenn sie diesen Punkt der WO nicht wörtlich, sondern "großzügig" auslegen, man weiß es nicht. Ich hätte mir gewünscht, dass hier der andere Weg gegangen worden wäre. Wenn man den SVM unbedingt bestrafen will wegen Unsportlichkeit, dann hätte man das so machen sollen, da würde ich die Erfolgsaussichten noch nicht einmal schlecht beurteilen, denn das ist dann auch viel Ermessensache.
Nun diesen Weg zu gehen und damit dem Gegner durch eine Spielwertung einen Punkt mehr zu geben als er verdient, tja, das ist halt so eine Sache. Das kann ich persönlich nur aus der WO rauslesen, wenn ich versuche, ergebnisorientiert zu lesen. Und da hab ich in meiner juristischen Ausbildung gelernt, dass man sowas nicht machen darf. Ich hab Verständnis für das Ziel, nämlich solch einen "Abbruch" nicht einfach so akzeptieren zu wollen. Nur glaube ich, dass man für dasselbe Ergebnis den anderen, für Unsportlichkeiten vorgesehenen juristischen Weg hätte wählen sollen und nicht den einer Spielwertung.
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