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AW: Spielabbruch wegen Kleinbürgertum
Offenbar unterscheidet sich die Gneaue Auslegung wieder zwischen den Verbänden. Im WTTV werden nur die noch nicht beendeten Spiele für den Gast gewertet ... Wenn die Heimmannschaft also (im normalen 6er-System) schon 8:5 führt, bleibt ihr dennoch ein Unentschieden.
Ich halte diese Regelung für überaus sinnvoll.
Hier der Wortlaut der im WTTV verbindlichen Auslegung:
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24. Wertung nicht ausgetragener Einzel oder Doppel durch Ausfall des Spiellokals (G 7.2)
Frage: Wie ist zu entscheiden, wenn während eines Meisterschaftskampfes im Sechser‐Paarkreuzsystem die Lichtanlage seitens der Hausverwaltung ausgeschaltet wird, ausfällt oder auf Notbeleuchtung umschaltet?
Antwort: Die zum Erreichen des Siegpunktes notwendigen Spiele bzw. alle Spiele bis zu einem 8:8 sind dem Gast zuzusprechen. Diese Handhabung entspricht der üblichen Wertung bei einem vollständigen Ausfall des Spiellokals und damit des gesamten Meisterschaftskampfes, bei dem ja
auch nicht zur Austragung kommende Spiele dem jeweiligen Gast bis zum 0:9 zuerkannt werden.
„Höhere Gewalt“ im Sinne von G 6.5.2 scheidet hier aus, weil die Wettspielordnung an mehreren Stellen (G 4.2, G 6.4, G 7.2) die Verantwortlichkeit für das Spiellokal eindeutig dem Gastgeber
zuweist und eine andere Sichtweise sich verbietet durch die Möglichkeit, dass ein Ausfall des Spiellokals auch durch andere als zufällige Ereignisse eintreten kann.
Diese Auslegung gilt in gleicher Weise für Mannschaftskämpfe in anderen Spielsystemen.
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