@ tate
Hast was übersehen, ist aber auch eine Sonderregel.
Eine Mannschaft, die in die Abstiegsrelegation muss, kann auf diese Relegation verzichten, und zwar auf zweierlei Weise:
- Die Mannschaft verzichtet darauf, die Relegation zu spielen, behält aber eine mögliche Anwartschaft. In diesem Fall würde die Mannschaft zum Beispiel drinbleiben, wenn alle Relegationsteilnehmer drinbleiben. M. E. ein sehr wahrscheinliches Szenario bezüglich der LL-Neunten.
- Die Mannschaft verzichtet auf die Relegation und optiert gleichzeitig auf "Abstieg". Dann ist sie abgestiegen, was auch immer kommt.
Im Fall 2 kann es auf diese Weise dazu kommen, dass ein LL-Neunter absteigt, obwohl eigentlich alle Teilnehmer dieser Relegation am Ende dringeblieben wären. Er steigt trotzdem ab, diese Option gewährt der WTTV. Die Folge davon ist natürlich, dass ggf. einer mehr von den Zehntplazierten drinbleibt - logo.
Vorteil der Regelung: Es bleiben die Mannschaften in der LL (LL ist hier nur Beispiel), die es auch wollen. Fair und sportlich.
Nachteil der Regelung: Es hat für mich den Charakter einer "Zurückziehung" und nicht eines "Abstiegs". Obwohl es eine "Zurückziehung" eigentlich nicht gibt.
Und dann leidet natürlich der betroffene Bezirk, weil er womöglich auf diese Weise mehr Absteiger reinbekommt, als er sonst müsste. Naja, und ein anderer Bezirk freut sich.
So isses - und ciao!