Zitat:
Zitat von Mighty
Aber sind wir uns einig, dass im Streitfall nicht die falsche Übersetzung gilt, sondern das Original?
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Mal im Ernst. Wie stellst du dir einen solchen Streitfall vor und wer ist deiner Meinung nach für eine "richtigere" Übersetzung zuständig
Es ist nun mal der Oberschiedsrichter, der in allen Fragen der Zulässigkeit von Material zuständig ist. Das ist in den Regel so festgelegt. Dagegen kann auch kein Protest eingelegt werden. Im Meisterschaftsbetrieb hat man zwar die Möglichkeit durch den Kapitän ein Protest auf dem Spielberichtbogen zu vermerken. Den bewertet dann der Klassenleiter. Gegen die Entscheidung eines Klassenleiters - der in der Regel auch weiß, dass der OSR die letzte Instanz bei Fragen zur Zulässigkeit von Materialien ist und von daher einem Protest eher selten stattgeben wird - kann dann wieder Protest eingelegt werden. Dafür ist dann je nach WO irgendeine Sportgerichtsbarkeit zuständig. Die wird dann ebenfalls die Regel kennen, dass der OSR die Entscheidung über die Zulässigkeit von Material zu treffen hat und das diese dann zu akzeptieren ist. Aber selbst, wenn sich der Klassenleiter oder die Sportgerichtsbarkeit damit ernsthaft befassen sollte, was meinst du welche Regelfassung im gesamten Bereich des DTTB dann dafür hergenommen wird
Ich tippe mal darauf, dass es die deutsche Fassung ist.
Davon ab, finde ich die Übersetzung ganz gut getroffen. Mag sein, dass deine Englischkenntnisse besser sind als meine. Nur weiß ich ganz sicher, dass Übersetzungen von einer Sprache in eine andere ein sehr komplexes Themengebiet ist und dass es immer recht schwierig ist und nie 100 % passen wird. Grad bei der Übersetzung von Regeln ist es wichtig denn Sinn richtig zu adaptieren und nicht unbedingt Wort für Wort vorzugehen.