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Alt 15.04.2011, 22:05
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Du kannst gerne weiterhin den Semantikprofessor geben und dir die Regel mit Haarspaltereien so zurechtbiegen wie du es gerne hättest, ändern wird das an der Lehrmeinung und der Handhabung der WTTV-Schiedsrichter (und wahrscheinlich auch der der anderen Verbände) allerdings recht wenig.

Glatte Noppen sind verboten. Es ist dabei völlig unerheblich warum der Noppenbelag glatt ist. Wird das von einem Schiedsrichter festgestellt - z.B. mit einem Reibetest - lässt er den Schläger für das Spiel nicht zu.

Fakt ist leider, dass du behauptest, dass glatte Noppen zulässig sind. Das ist absurd!
Nein, bitte verdreh mir nicht die Worte im Mund, denn das habe ich so nicht gesagt. Durch Glätten=Nachbehandlung hergestellte glatte Noppen sind selbstverständlich verboten, genauso wie nicht mehr zugelassene GLN-OGs. Durch Abspielen glattgewordene Noppen, bei denen sonst keine Beschädigungen vorliegen, wüsste ich nicht, welche Regel man anwenden möchte, sie als unzulässig zu erklären. Klar, man macht es sich in der Praxis etwas einfacher, indem man einfach davon ausgeht, dass ein glatter Belag auch nachbehandelt sein muss, was ja nicht stimmt, wie man an tausenden glatten Sriver- und Feint-Belägen im Umlauf sehen kann. Man benutzt den Reibetest, um eine Nachbehandlung zu beweisen, nicht die Glattheit. Die Griffigkeit ist nur für die Zulassung relevant und wird es erst wieder, wenn der Belag beschädigt ist und der SR entscheiden muss, ob die Oberflächeneigenschaften tolerabel verändert sind. Und so schließt sich wieder der Kreis zum geliebten Thema "Disqualifikation wegen VOC-Gehalt im Belag, wenn man gar nicht mit VOC geklebt oder getuned hat" - ein weiteres Prüfverfahren, das nicht abbildet, was in der Regel formuliert ist.
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