Einzelnen Beitrag anzeigen
  #565  
Alt 19.04.2011, 14:33
Benutzerbild von Setz-It
Setz-It Setz-It ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion *
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 5.661
Setz-It ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

@Brett13

Nein, es geht nicht um veränderte Oberflächeneigenschaften allgemein, sondern ganz genau definierte, für dich nochmal fett hervorgehobene:

Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.


Wenn es mit diesen Eigenschaften ein Problem gibt, geht man wie folgt vor:

Fall A: Belag ist nicht vollständig/durchgängig, verfärbt - Abweichung geringfügig? 1. Nein - dann ist der Belag unzulässig. 2. Ja - Belag kann zugelassen werden, wenn die Oberflächeneigenschaften nicht verändert ist (meinetwegen auch Griffigkeit). Diese können dann geprüft werden.

Fall B: Belag ist vollständig/durchgängig und nicht verfärbt -> keine genannte Eigenschaft widerspricht den Regeln -> Oberflächeneigenschaften müssen gar nicht geprüft werden. Ausnahme: man vermutet eine Nachbehandlung.

Eine Regel bei der unabhängig von Vollständigkeit/Durchgängigkeit und Farbe weitere Spieleigenschaften direkt zur Überprüfung der Zulässigkeit untersucht werden sollen, gibt es weder in den Regeln, noch im Handbook. Deshalb muss ich dir entgegnen, dass es wohl auch relativ egal ist, was ein, zwei SR hierzu meinen, wenn sie etwas umsetzen möchten, was die Regeln so nicht hergeben.

Ich gebe Dir völlig recht, dass man nun vermuten könnte, dass es auch eine Regel geben müsste, die direkt "entscheidende Veränderungen der
Eigenschaften der Oberfläche" auch unabhängig von Farbe/Vollständigkeit/Durchgängigkeit eines Belages verbietet, eine solche Regel gibt es aber (merkwürdigerweise) nicht. Ich kann es ja auch nicht ändern.
Mit Zitat antworten