Zitat:
Zitat von Fozzi
Welche Gründe kann man als Schiedsrichter denn außer einer Nachbehandlung für die Existenz eines gleichmäßig glatten Feint heranziehen?
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Ein gealterter Belag (einfach nur im Schrank gelegen) wird nach einer bestimmten Zeit porös und ändert seine Eigenschaften auch ohne eine Nachbehandlung. Ein langes Lagern kann man schwerlich als Nachbehandlung (=aktiver Prozess) auffassen. Wenn ein natürlich gealterter Belag noch gleichmäßig glatt und regelmäßig in der Farbe ist, wüsste ich nicht, warum man ihn verbieten sollte. Ich habe zuhause einen Belag, der sollte weich und griffig sein. Durch eine lange Lagerung ohne Behandlung ist der Belag spröde wie Glas und knochenhart geworden, seine Farbe ist einheitlich geblieben und er ist völlig glatt. Ich denke, es ist legal, diesen Belag zu spielen, da er keine Regel verletzt.