Zitat:
Zitat von Brett13
@ Setz-It:
Ich weiß nicht, was daran:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
... so schwer zu verstehen ist  Ich hab' jetzt noch mal die entscheidenden Teile fett hervorgehoben.
Ist durch Abnutzung ein Belag in den Eigenschaften seiner Oberfläche entscheidend verändert, ist er selbstverständlich unzulässig. Auch das geht daraus eindeutig hervor.
Sobald du aufhörst, dich an dem Wort Vollständigkeit hochzuziehen, solltest du das auch erkennen.
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Und jetzt diskutieren wir darüber was "nicht entscheidend " bedeutet und wie man das feststellt. :-)