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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
@Brett13 Erst muss der erste Teil der Regel eingetreten sein, dann erst wird Teil 2 der Regel relevant. Du willst mit der Prüfung von Eigenschaften beginnen, die erst dann geprüft werden müssen, wenn eine "geringfügige Abweichung" vorliegt. Die ganze Regel bezieht sich auf den Fall "geringfügige Abweichungen", nicht auf die Fälle "starke Abweichungen" oder "keine Abweichungen". Für diese letztgenannten Fälle ist die Regel nicht heranzuziehen, im ersten Teilsatz ist der Gültigkeitsbereich anders angegeben. Es muss eine geringfügige Abweichung vorliegen, dann kann man die Oberflächeneigenschaften prüfen und dann über die Zulässigkeit eines Belages diskutieren und den belag gegebenenfalls zulassen.
@Vektor Gute Argumentation, so sehe ich das auch.
Geändert von Setz-It (19.04.2011 um 15:07 Uhr)
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