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Alt 19.04.2011, 15:06
Petar Petar ist offline
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
@ Setz-It:
Ist durch Abnutzung ein Belag in den Eigenschaften seiner Oberfläche entscheidend verändert, ist er selbstverständlich unzulässig. Auch das geht daraus eindeutig hervor.
Wie stellst Du fest, dass die Eigenschaften seiner Oberfläche entscheidend verändert sind und der Belag zu glatt ist? (Bzw. liegt mit Reibungswiederstand unter 25 Millinewton?)

In dem Du den Ball über den Noppen darüber ziehst und sagst: "Das sind max. 23 Millinewton - also nicht mehr regelkonform!"
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