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AW: Spielabbruch wegen Kleinbürgertum
Abweichend von jimih1981 interpretiere ich die nachfolgend aufgeführte Bestimmung D 2 a der bayerischen Wettspielordnung so, dass man in Bayern durchaus während des Mannschaftskampfes von zwei auf drei Tische wechseln kann, man muss dies nur bereits vor Beginn des Mannschaftskampfes kundtun. Diese Regelung erscheint mir beispielsweise bei beengten Raumverhältnissen durchaus sinnvoll, man kann dann z.B. von vorneherein bereits festlegen, dass die Doppel-Spiele auf zwei Tischen und die anschließenden Einzel dann auf drei Tischen ausgetragen werden.
Zitat D 2 a der WO des BTTV: "Mannschaftskämpfe mit Spielsystemen gemäß WO für Sechser-, Vierer- und Dreiermannschaften werden in den bayerischen Spielklassen auf zwei oder drei Tischen abgewickelt. Die Entscheidung, ob und ab wann an drei Tischen gespielt wird, trifft der jeweilige Heimverein. Der Gastverein ist vor Beginn des Mannschaftskampfes davon zu unterrichten. Sobald ein Spiel an drei Tischen durchgeführt wird, ist es an drei Tischen zu Ende zu führen."
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