Zitat:
Zitat von Pinguin
Auch wenn Du es nicht wahrhaben möchtest, sind Regelauslegungen des DTTB-SRA für den Spielbetrieb im DTTB verbindlich. In der Hoffnung, dass wir nicht in eine OT-Diskussion über die Zulässigkeit der DTTB-Schiedsrichterordnung abrutschen, hier der entsprechende Passus aus der DTTB-Schiedsrichterordnung:
3.2 Zu den wesentlichen Aufgaben des RSR [Ressort Schiedsrichter] gehören:
[...]Überwachung einer einheitlichen Anwendung der internationalen Tischtennisregeln und Erstellung von Gutachten in strittigen Fällen
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Aufgaben - ja, aber steht dort, das diese Gutachten für irgendjemanden verbindlich sind? Nein.
Außerdem, in dem Punkt 3.2, den du zitierst, kommt das Wort "verbindlich" 2 Mal vor, allerdings nicht im Zusammenhang mit "Gutachten".
Fazit: die "Gutachten" sind nicht verbindlich. Es sei denn, an irgendeiner anderen Stelle steht etwas anderes, was ich sehr bezweifle.