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Zitat von Abwehrtitan
Nun, in jenem Fall war das aber nicht ein wenig Mist bauen wie Schwarzfahren.
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Das ist zwar richtig, ändert aber nichts daran, dass im Jugendstrafrecht, und darin bewegen wir uns bei dem Fall, der Erziehungsgedanke Priorität hat. Stammt, wenn ich mit korrekt erinnere, habe es jetzt nicht nachgesehen, aus der ersten Hälfte der 70erJahre. Das hat sich sicherlich bei kleineren Delikten bewährt, bei den sog. Intensivstraftätern leider nicht. Die lachen sich in der Tat schlapp. Irgendwann rücken die zwar auch ein, aber das ist für eine Vielzahl von Opfern viel zu spät und für den Täter oft auch.
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Zitat von Abwehrtitan
Wer einem Dritten den Schädel eintritt, der hat ... für mich ... einiges an Rechten verwirkt, wenn hier nicht die volle Härte des Gesetzes angewandt wird, wann bitte dann. Soll er ihn erst mit der Kreissäge zerlegen ?
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Du polemisierst an der Sache vorbei. Eine Verwirkung irgendwelcher Rechte, insbesondere Grundrechte, findet nicht statt, ganz gleich, bei welcher Straftat. Oder redest Du hier z.B. der Anwendung von Folter das Wort? Ich hoffe nicht. Ansonsten: Wie ich schon schrieb, ist das kein Gesetzgebungs-, sondern ein Anwendungsproblem, und oft genug der Organisation bei StA und Gericht, leider.
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Zitat von Abwehrtitan
Gebt ihn doch zu mir zur Erziehung, ich gelobe, nie, aber auch nie mehr wieder, würde der Junge jemanden anfassen ... nie mehr, kein einziges Mal. Sein Respekt vor dem Leben und der Gesundheit anderer Menschen würde in kürzester Zeit ein ausreichendes Maß annehmen.
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Vielleicht ist es besser so, dass Du ihn nicht in die Finger bekommst. Deine Erziehungsmethoden lassen mich vermuten, dass sie etwas fragwürdig sein könnten.