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Alt 26.04.2011, 19:20
Volkmar Volkmar ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohlfühlbacher Beitrag anzeigen
WAS spricht also dagegen, den jungen Mann erstmal ein paar Tage hinter Gittern zur Besinnung kommen zu lassen? Er muss nicht bei Wasser und Brot darben, er hat voraussichtlich Farb-TV, aber was entscheidend ist: Er kann sich in aller Ruhe Gedanken über die Tragweite seiner Handlung machen und die strafrechtlichen Konsequenzen schon mal beschnuppern.

So aber kehrt er zurück in sein heimeliges Nest, lässt sich auf die Schulter klopfen, oder bekommt TV-Entzug oder ne Tracht Prügel, was weiß ich. Aber das alles kennt er ja zur Genüge, insofern isses sicher nix Neues für ihn und bewegt ihn sicher nicht zum Nachdenken.
Dass es damit nichts zu tun hat. Untersuchungshaft ist keine Strafhaft oder eine vorweggenommene Strafe, sondern dient allein der Sicherstellung des Ermittlungsablaufs. Bei Jugendlichen gibt es andere Einwirkungsmöglichkeiten, da ist das Jugendamt gefordert und ggf. die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen, bei Volljährigen geht das leider auch nicht mehr.

Einwirkungsmöglichkeiten hast Du erst im Rahmen der Verurteilung wieder. Gerade im Jugendstrafrecht jede Menge im Rahmen von Auflagen und Weisungen.

Darum wäre es ja so wichtig, dass die Jungs und manchmal Mädels möglichst flott vor dem Richter stehen. Die von mir mehrfach angesprochene Kirsten Heisig hat das in mühevoller Überzeugungsarbeit bei Polizei, StA und anderen Behörden geschafft. Sie schwamm völlig gegen den Strom und ist dabei wohl untergegangen, leider.