Zitat:
Zitat von Kristian
Nun ein Blick in's Gesetz (hier: RLOLO):
"4.4 Gruppen-Sollstärke
Die Sollstärke einer Gruppe beträgt zehn Mannschaften. Die Sollstärke darf nur überschritten werden, wenn ansonsten nicht alle auf eine höhere Spielklasse verzichtenden Mannschaften sowie alle Absteiger, Direktaufsteiger und Relegationssieger aufgenommen werden können.
In diesen Fällen spielt die betroffene Gruppe mit einem entsprechenden Überhang, und am Ende der Spielzeit erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus dieser Gruppe entsprechend."
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Die Regelung ist tatsächlich nicht ganz konsistent und verwirrend :
in 5.2. steht definitiv dass der Tabellenachte absteigt
in 5.3. dass der Tabellensiebte das Recht zum Klassenverbleib hat
in 5.5.1. wiederum dass der Tabellenachte an der Relegation teilnehmen kann
Das bedeutet bei 4 Oberligen dass die RL zwangsläufig nur mit 12 Mannschaften "betrieben" werden kann oder die genannten Regeln werden verletzt
Die Sollstärke ist also tatsächlich nur als Mindeststärke zu verstehen