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Alt 13.09.2003, 12:43
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
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Zitat:
Original von Dragonflame:

@NicheHo
Beim einspielen kannst du natürlich eine lange Trainingshose, Trainingsjacke und auch ein Piratenkopftuch, meinetwegen sogar ne super grellbunte Bermuda Short tragen. Aber sobald das Spielk losgeht, musst du sportgerecht auftreten. Keine Schidsrichter der Welt, kann die das einspiuelen in einer langen Hose untersagen. es sei denn es ist ne Jeams
Zu dieser Anmerkung muss man aber hinzufügen:
Die grellbunte Bermuda-Short beim Einspielen müsste der Spieler aber über der Spielhose tragen. Da ansonsten beim Wechsel der Hose nach meiner Auffassung (selber Schiedsrichter) eine regelwidrige Pause entstehen würde.

Aber zur eigentliche Diskussion:
Es ist so, dass Entscheidungen bzgl. der Spielkleidung in die Entscheidunsbefugnis des OSR fallen. Unser langjähriger Verbandsschiedsrichter-Obmann vertritt auch die Auffassung, dass das Trikot in die Hose gehört. Er hat uns jedoch auch darauf hingewiesen, dass wir eigentlich keine Handhabe haben, falls jemand das Hemd über der Hose trägt. Da es meines Erachtens wichtigere "Unsportlichkeiten", als über die Hose hängende Hemden, gibt, würde ich niemals deswegen Sanktionen ergreifen.
Leider hätte jedoch ein Protest keinerlei Auswirkungen für das konkrete Turnier. Wie sollte das auch aussehen? Man kann ja schlecht das Turnier wiederholen lassen.
Aber es besteht wirklich die Chance, dass der SR dann keinen OSR-Einsatz mehr machen darf.
Und noch zwei Dinge:
1. Leider gibt es SR, die sich zu wichtig nehmen und dabei noch nicht einmal die Regeln richtig kennen. Zum Glück ist das aber die Ausnahme.
2. Leider gibt es Regeln, die nicht geschrieben stehen. So ist das Regelkomitee der ITTF für die Auslegung von Regeln zuständig. Diese Auslegungen werden leider nicht in Deutschland veröffentlicht (außer teilweise von Herrn Giesecke, der in dem Komitee Mitglied war oder ist). Dabei kommen manchmal Auslegungen zustande, die leider mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachzuvollziehen sind und die vom Schiedsrichter einem Spieler auch nicht schwarz auf weiß zu belegen sind.
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