Zitat:
Zitat von Volkmar
Scheindiskussion.
Siehe Art. 102 und 31 GG. Die Todesstrafe ist abgeschafft, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Es spielt also keine Rolle, ob das in der hessischen Landesverfassung noch steht, die Bestimmung ist ohnehin unwirksam und hat noch nicht einmal mehr deklaratorischen Charakter.
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Sowas sieht trotzdem häßlich aus !
Insofern wiederum passend zum aktuellen Ministerpräsidenten, kaum besser ist als Gollum vorher .