Eure Argumente sind aus der persönlichen Sicht gut nachvollziehbar. Allerdings bitte ich Euch, die Thematik auch mal aus anderer Sicht zu betrachten, auch wenn das als "benachteiligte" Person zugegebenermaßen schwerfallen wird.
Ein Jugendausschuss, unabhängig auf welcher Ebene, hat u.a. Aufgabe und Ziel, dass die stärksten Spieler(innen) seinen Zuständigkeitsbereich auf nächster Ebene vetritt und dass er den perspektivischen Aspekt berücksichtigt.
Die Rangliste wird ausgespielt, um eine Spielstärkenreihenfolge zu ermitteln. Im Vorfeld der Veranstaltung stehen die Quotenplätze fest. Zu Beginn der Veranstaltung sollte man je nach Quotenhöhe die Teilnehmer über die Modalitäten aufklären. Eins bis zwei Plätze sollte man erst nach Ende der Veranstaltung vergeben und dabei die Perspektive berücksichtigen.
Bsp.: Der Kreis hat 7 Quotenplätze, die ersten 6 qualifizieren sich ohne wenn und aber, dann betrachtet man die Nächstplacierten. Wenn dort z.B. ein Spieler ist, der 9. wurde aufgrund des schlechteren Satzverhältnisses gegenüber dem 8. und 9., aber 2 Jahre jünger ist, sollte der Jugendausschuss ihn wegen der Perspektive, dem zukünftigen Potential im Sinne des Kreises nominieren. Für den 7. ist das bitter, aber insgesamt sinnvoll, wenn man das Gesamte betrachtet.
Wenn Spieler(innen) verhindert sind, muss man auch differenzieren. Um überhaupt über eine Nachnominierung nachzudenken, müssen entsprechende Vorjahresergebnisse vorliegen. Dann ist der Grund entscheidend. Ein Familienfest oder Kindergeburtstag ist m.E. definitiv irrelvant und nicht zu berücksichtigen. Diskutieren kann man über Krankheit oder Klassenfahrten, wenn schriftliche Entschuldigungen vorliegen. Aber wie gesagt, Voraussetzung ist die nachgewiesene Spielstärke durch relevante Ergebnise der Vergangenheit.
Also insgesamt bitte ich auch um Verständnis für die Entscheidungsträger, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln und ehrenamtlich versuchen, ihren Kreis/Bezirk/Verband optimal zu vertreten.
Im konkret geschilderten Fall kann ich der Entscheidung des Ausschusses nicht folgen, da eine Familiefeier definitiv kein zu entschuldigender Verhinderungsgrund ist.