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AW: Verbandstag 2011
@Seb
Hier fängt das Problem an, der eine entscheidet so, ein anderer wieder anders.
Nehmen wir unser Beispiel, einfach weil es sehr passend ist.
Wir haben vor dem Verbandsgericht geklagt, mit dem Hinweis, das unserer Spielordnung es keine Nachrückerregelung gibt und somit nicht ausgeschlossen wurde das jemand nachrücken dürfe.
Nun entschied das Gericht jedoch genau anders, denn das Gericht war der Meinung das es eben keine Nachrücker geben dürfe weil sie nirgendwo geregelt sind.
In der Ordnung des DTTB gibt es einen Ausschluss, sprich dort ist es negativ geregelt, bei uns muss man aber eine positive Regelung haben.
Man hätte also genauso argumentieren können, das es der BeTTV versäumt hat diesen Ausschluss von Nachrückern vorab zu integrieren, dies wurde aber seitens des Gerichts verneint, denn man hätte in der Spielordnung die Nachrücker klar definieren müssen.
Und da es diese Regel bei uns nicht gibt, muss der Sportausschuss/Gericht davon ausgehen, das ein nachrücken stets untersagt ist, somit wird es keinerlei Nachrücker geben, denn dies wurde uns ja ebenfalls untersagt und sogar vom Verbandsgericht bestätigt.
Ich hoffe es wird klar was ich meine, denn scheinbar haben dies auch gestern nur wenige verstanden.
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach
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