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Alt 17.05.2011, 17:32
Volkmar Volkmar ist offline
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Vielleicht weißt du ja mehr als ich

Ich weiß erst mal nur von einem mutmaßliches Opfer, dass laut zugänglichen Berichten weder vergewaltigt wurde, noch dabei verletzt wurde. Es soll zu einem "sexuellen" Übergriff gekommen sein, der sich so gestaltet haben soll, dass das vermeintliche Opfer daran gehindert worden sein soll das Hotelzimmer zu verlassen und statt dessen aufs Bett gedrängt worden sein soll. Dann soll der Versuch das vermeintliche Opfer zum Oralsex zu zwingen stattgefunden haben, welcher aber gescheitert sein soll, da sich das vermeintliche Opfer befreien konnte.

Darauf begründet sich die Anklage: "Versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung"

Es mag sein, dass es drei bis fünf Tage dauert DNS auszuwerten. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht hat es bei Bin Laden keine 48 h gedauert, bis eine positive DNS-Übereinstimmung (Aus welchen Quellen die Gegenprobe zur Leiche auch immer gestammt haben.) bekanntgegeben wurden.
Sorry, aber Du bist nicht ganz auf der Höhe des Sachstands. Lies die von mir geposteten Links. Die Geschichte ist schon viel weiter gediehen als von Dir geschildert.

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Auch die Amerikaner hatten mal einen Präsidenten, dem das mal viel Ärger einbrachte. Da stand zwar nie der Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung oder Freiheitsberaubung im Raum. Selbst nicht der Vorwurf sexueller Nötigung. Ich erlaube mir aber dennoch mir mein eigenes Urteil darüber zu bilden, wenn dann selbst der nachgewiesene Meineid in dem Zusammenhang zu keiner Konsequenz geführt hat.
Hmm, von welchem nachgewiesenen Meineid schreibst Du hier?