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AW: Wechselgerüchte 2011/12
gemäß handbuch sttv:
24-6/10
übertragung mannschaftsspielklassenzugehörigkeit :
im zusammenhang mit dem wechsel der spielberechtigung kann die zugehörigkeit zu einer mannschaftsspielklasse des sttv von einem verein/abteilung tischtennis auf einen anderen verein/abteilung tischtennis übertragen werden.
bedingung ist jedoch, dass mindestens die hälfte der stammspieler der mannschaft, die dieser spielklasse angehört, gemäß den bestimmungen der wso des sttv, teil b und dieser richtlinie von dem einen zum anderen verein wechselt.
die übertragung der spielklassenzugehörigkeit ist nur zum beginn eines spieljahres (1.juli) möglich und muss vom abgebenden hauptverein dem zuständigen spielleiter angezeigt werden
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Sei schneller als andere !
Rest in Peace GLN !
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