Mal was zur Erläuterung und Aufklärung, warum es plötzlich 11 Mannschaften in der Verbandsliga West geben soll:
Der Südthüringer TT-Verband veröffentlichte auf seiner Seite Anfang Juni die vorläufige Klasseneinteilung und hier wurde die zweite Mannschaft des TSV Leimbach als Teilnehmer der Verbandsliga West aufgeführt (als „Ersatz“ für die Mannschaft aus Immelborn). Der TTSV Immelborn als Verein existiert aber weiter und spielt mit seiner ersten Mannschaft zukünftig in der Kreisliga. Die Eingruppierung der Leimbacher Zweiten in die Verbandsliga ist somit laut WSO nicht möglich – eindeutig nachzulesen in Absatz 2.3 der WSO – die für jeden auf
www.tttv.info einsehbar ist (wie folgt)
2.3 Neugründung, Auflösung, Fusion und Spielgemeinschaften von Vereinen
(1) Bei Neugründung eines Vereins werden die für den Wettspielbetrieb gemeldeten
Mannschaften in die jeweils unterste Spielklasse eingestuft. Über Ausnahmen entscheidet
der zuständige Sportausschuss.
(2) Bei Auflösung eines Vereins kann die Spielklasse der Mannschaft(en) an einen anderen
Verein übertragen werden, sofern dieser alle Spieler der Mannschaft(en) über -
nimmt. Die Zustimmung hierzu erteilt der zuständige Sportausschuss auf Antrag.
(3) Bei Fusion von zwei oder mehr Vereinen zu einem neuen Verein bleiben alle Spiel -
klassen der Mannschaften der bisherigen Vereine erhalten und gehen in den neuen
Verein über. Bei Spielgemeinschaften bleiben ebenfalls alle Spielklassen der daran beteiligten
Vereine erhalten. Beide Vereine müssen aber weiterhin Mitglied des TTTV und
LSB Thüringen sein und allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen.
(4) Die Spielberechtigung aller Spieler der Vereine haben auch für die Spielgemeinschaft
Gültigkeit. Die Spielberechtigungen sind durch den VMMB der Spielgemeinschaft
nachzuweisen. Bei Auflösung einer Spielgemeinschaft, unabhängig vom Zeitpunkt,
entscheidet der zuständige Sportausschuss über die Einstufung der Mannschaften
in die bisher von der Spielgemeinschaft besetzten Spielklassen.
(5) Die Neubildung von Spielgemeinschaften ist nicht zulässig. Für Mannschaftswettbewerbe
oberhalb der Bezirksebene gelten die Bestimmungen der WO des SWTTV/WO
des DTTB.
Keiner der 4 Punkte trifft zu
Somit kündigten wir, der TTV Stadtlengsfeld, Einspruch an. Hierauf wurde plötzlich durch den Sportausschuss entschieden, dass die WSO nicht eingehalten werden soll und Leimbach die Klasse behält und wir als 11.Mannschaft in der Klasse bleiben sollen (um vielleicht ruhig zu sein?!). Dies geschieht, da der TSV Leimbach eine Zusage des Geschäftsführers des TTTV erhalten hat, dass die Klassenübernahme grundsätzlich möglich wäre. Wieso diese Aussage und warum nicht einfach mal die WSO lesen, keine Ahnung. Zumal wir im Vorfeld mehrfach mündlich angekündigt haben, in diesem Fall Einspruch einzulegen (Gerücht der Mannschaftsübernahme kursierte ja schon lange …)
Dies haben wir als Verein kategorisch ausgeschlossen, da wir für eine klare Einhaltung der WSO sind. Wir spielen auf keinen Fall als 11.Mannschaft der Verbandsliga. Den Reaktionen nach hier zu urteilen, ist dies auch die absolut richtige Entscheidung.
Ergebnis: wir legen Einspruch gegen die Einstufung des TSV Leimbach II in die Verbandsliga ein und die Rechtskommission soll entscheiden, wer wo und wie spielt. Noch mal ganz deutlich: wir sind sportlicher Absteiger und haben kein Problem, in der 1.Bezirksliga zu spielen, aber die WSO muss eingehalten werden. Wenn hier eine Ausnahme gemacht wird, wird es jedes Jahr einen anderen Verein geben, der irgendwelche Schlupflöcher nutzen will und das Beispiel Leimbach als Begründung hierfür nimmt. Außerdem, wenn sich der Verband und seine Funktionäre nicht an die WSO halten, warum sollten es die kleinen Vereine und Spieler dann in Zukunft machen?! Dieser Einspruch ist absolut nicht gegen den TSV Leimbach gerichtet, sondern für eine Einhaltung von Regeln!
Viele Grüße aus Stadtlengsfeld und in der Hoffnung, für etwas Klarheit gesorgt zu haben:
Stephan Wilhelm
Mannschaftsführer 1.Mannschaft
TTV Stadtlengsfeld