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Alt 15.06.2011, 09:24
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zu 1.) Aus welchem Grund wurde genau dieses Turnier für die laxe Umsetzung der Regeln ausgewählt, den Warnschuss gab es doch schon bei den Westdeutschen - da müsste doch jetzt jeder bescheid wissen!? Was ist die Regelgrundlage für die 0,2 mm bzw. 27 ppm "Toleranzzuschlag", warum hätte es nicht mit gleichem Recht 0,5 oder 1 mm sein können?

2./3.) Die Möglichkeit eines Präzedenzfalls ergibt sich ja nicht nur für Teilnehmer des Turniers, sondern für jeden, der von den Vorgängen dort Kenntnis hat.

4.) Wie kann man verdienter Sieger bei einer Sportart mit Regeln werden, wenn man diese nicht einhält? Hatten die Sieger VOC im Bereich von 3 - 30 ppm?

5.) Der Nachweis der Glattheit ist nicht Bestandteil der Schlägerprüfung. Zu glatte Beläge können nur wegen Ungleichmäßigkeit, Unvollständigkeit oder angenommener Nachbehandlung nicht zugelassen werden.

6.) Doch - es handelt sich um eine Meisterschaft auf nationalem Maßstab, bei der es wünschenswert gewesen wäre, möglichst dicht an den ITTF-Vorgaben für ITTF-Veranstaltungen dranzubleiben. Dass dies nichtmal angestrebt worden ist, ist für mich ein Armutszeugnis für alle Beteiligten incl. Veranstalter, SR und beratenden Gremien. Besonders schizophren finde ich das Vorhalten eines speziellen Messgeräts und das eigenmächtige Festsetzen von (Phantasie-)Grenzwerten - dann soll das Gerät lieber gar nicht zum Einsatz kommen.
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