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Belagreiniger. Das Reinigen eines Schlägers mit Sonnenblumenöl ist jedenfalls dann unzulässig, wenn dadurch bewirkt wird, dass der Belag wieder mehr Griffigkeit erhält. Dies ist eine Veränderung des Belages, die gemäß ITTR A 4.7 verboten ist. -- Die Frage zur "Genehmigung von Cleanern" etc. ist ebenfalls klar zu beantworten: Vor knapp zwei Jahren hat die ITTF sämtliche Genehmigungen von Belagsklebern und Zusatzmitteln zurückgezogen. Somit gibt es keine ITTF-Genehmigungen mehr für Belagskleber, Reinigungsmittel oder sonstige Behandlungsmaterialien.
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Zitat aus den Regelauslegungen des DTTB.
Leider ist damit nicht alles klar beantwortet: Sonnenblumenöl ist klar (Raps auch?). Aber was heißt es gibt keine Genehmigung für all das: Ist es damit z.B. verboten, seinen Belag auf den Schläger zu kleben? Das geht ja wohl gar nicht. Sind alle Reinigungsmittel verboten? Übrigens ändert auch Wasser die Belageigenschaften (chemisch messbar wie mir ein Kollege versichert, der Prof. für Physikalische Chemie ist udn auch TT spielt), da selbst VE-Wasser dissoziiert und damit protolytisch mit dem Belag reagiert; erst recht Leitungswasser, welches auch noch Kationen in der Belagoberfläche ablagert (die allerdings den Belag qualitativ kaum verbessern werden). Also müsste man Wasser verbieten.