Zitat:
Zitat von No_Name_Surfer
hier bin ich mit dir mal ausnahmsweise konform, allerdings zwingt mich ja keiner mit einem unternehmen zu arbeiten, deren einlagen der gesellschafter kleiner ist als x % von meinem auftragsvolumen
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Wenn du ein Auftragsvolumen von 5 % der Einlagen hast und außer dir noch 10.000 Leute ein Geschäft i.H.v. 5 % der Einlagen mit dem Unternehmen machen könnte es trotzdem eine geringe Befriedigungsquote aus der Insolvenz geben
Klar kann man sich
persönlich schützen (gibt ja auch noch so schöne Instrumente wie den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsübereignung). Trotzdem gibt es im Schadensfall auch für die Steuerzahler und / oder die Arbeitnehmer eines solchen GmbH oftmals große Ausfälle. Wie willst du als Arbeitnehmer dich absichern? Einfach einen anderen Arbeitgeber auswählen? Gut, wenn du solche Möglichkeiten hast!