Zitat:
Zitat von Sven M.
Sehe ich anders. Denn wenn solche Verhältnisse vorherrschen, und jemand über die linke Spur bügelt, hält derjenige sich nicht an den Grundsatz, dass das Tempo den gegebenen Bedingungen anzupassen ist.* Und der steht - und ich denke da gibt es keine zwei Meinungen, oder? - über dem von dir erwähnten Punkt
*Das bezieht sich explizit auf äußere Bedingungen. Ich fahre weder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss noch unter Müdigkeit.
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Das Du das anders siehst, hab ich so herausgelesen. Allerdings hat es halt nichts mit den gültigen Verkehrsregeln zu tun.
Ist genauso, wie wenn Du auf der Landstraße überholst und der Gegenverkehr zu schnell/betrunken/abgelenkt ist. Überholer Schuld, Gegenverkehr Mitschuld. Solltest Du irgendwo im Internet ein anderes Urteil finden, lasse ich mich gerne eines besseren belehren, kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn der Grundsatz beim Überholen heißt es:
"Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs [...] und des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."