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Alt 01.07.2011, 15:38
MaikS MaikS ist offline
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AW: Mandelöl auf dem Belag

ich zitiere mal aus einem anderen thread hier:

Zitat:
Belagreiniger. Das Reinigen eines Schlägers mit Sonnenblumenöl ist jedenfalls dann unzulässig, wenn dadurch bewirkt wird, dass der Belag wieder mehr Griffigkeit erhält. Dies ist eine Veränderung des Belages, die gemäß ITTR A 4.7 verboten ist. -- Die Frage zur "Genehmigung von Cleanern" etc. ist ebenfalls klar zu beantworten: Vor knapp zwei Jahren hat die ITTF sämtliche Genehmigungen von Belagsklebern und Zusatzmitteln zurückgezogen. Somit gibt es keine ITTF-Genehmigungen mehr für Belagskleber, Reinigungsmittel oder sonstige Behandlungsmaterialien.

Zitat aus den Regelauslegungen des DTTB.

Zu meinem Erstaunen und Entsetzen lag ich falsch. Auch wenn es aus meiner Sicht nur eine Motivation hinter dieser Regelauslegung geben kann: Offensichtlich haben Vertreter der TT Industrie ein gewichtiges Mitspracherecht in vielen wichtigen Gremien des DTTB.
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