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Kopftücher im Öffentlichen Dienst
Zeit für einen neuen Thread!
Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche in einem zwiespältigen Urteil festgelegt, daß das Kopftuchtragen zwar nicht grundsätzlich erlaubt ist, für ein Verbot aber eine spezielle vom jeweiligen LAndesparlament geschaffene gesetzliche Grundlage bestehen muß. Diese fehlt aber bis dato in allen Bundeländern, so daß das Kopftuchtragen den Lehrerinnen zunächst nicht untersagt werden kann. Diese Gesetze wird es aber bald geben, so daß die Klägerin sich nicht wirklich als Siegerin fühlen kann.
Meine Frage ( nicht nur an die Schüler ) deswegen: Würde / Hätte es euch in der Schule stören / gestört, wenn Eure muslimische Lehrerin mit einem Kopftuch aufgetreten wäre? Und weiter: Was würdet ihr sagen, wenn muslimische Frauen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes ihr Kopftuch tragen würden ( ich versuch mir gerade eine Polizistin vorzustellen, die unter der Mütze ein Kopftuch hat........)? Fändet Ihr Euch dadurch beeinträchtigt?
Ich persönlich denke, daß die Entscheidung des BVerfG zumindest ungeschickt ist. Die bislang bestehende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ( kein religiöses Symbol in der öffentlichen Schule aufgrund der Religionsfreiheit der Schüler, des elterlichen Erziehungsrechts und des staatlichen Neutralitätsgebots - in diesem Sinne auch die Kruzifix-Entscheidung ) war m. E. schlüssig und nach dem Deutschen Verfassungsrecht absolut richtig. Das beste wäre gewesen, diese Rechtsprechung zu bestätigen und die Sache damit zu beenden. Nun sind die Bundesländer gezwungen, ihre Schulgesetze entsprechend zu ändern, wenn sie ein Kopftuchverbot wollen. Das wird sicherlich überall so sein. Folge: die betroffenenen Muslimas werden gegen die neuen Verbote aufgrund der geänderten Schulgesetze wiederum vorgehen und nach Beendigung des Instanzenzugs wird sich das BVerfG erneut mit dieser ganzen Sache befassen müssen. So macht man sich wichtig.
Abgesehen vom juristischen denke ich aber, daß es an sich nicht schlimm ist, wenn eine muslimische Lehrerin in der Schule aus religiösen Motiven ein Kopftuch trägt. ( Es geht halt aber nur aus verfassungsrechtlichen Gründe nicht. ) Ein christlicher Lehrer darf ja auch beispielsweise eine Halskette mit einem Kreuz dran tragen, wenn es ihm gefällt. Ob dies nicht auch verboten gehört ( ich meine: konsequenterweise ja! ), wenn mit diesem Schmuckstück mehr als nur Zierde verbunden ist, hat aber noch niemand angesprochen. Mich als Schüler hätte das Kopftuch jedenfalls nicht gestört, solange die Lehrerin mich nicht hätte bekehren wollen. Eine derartige Einflußnahme ist aber auch vorstellbar, wenn die betreffende Person kein Kopftuch trägt. Deswegen ist es dann eher die religiös fanatische Person, die stört, nicht das Kopftuch. Rein kulturell hätte ich mit Kopftüchern im Öffentlichen Dienst jedenfalls keine Probleme, obgleich es sicherlich manchmal sehr gewöhnungsbedürftig aussähe ( Kopftuch unter Polizeimütze ).
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Gazelle 2.0
Geändert von MagicBackhand (28.09.2003 um 19:28 Uhr)
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