Zitat:
Original von Ralph:
Unabhängig vom Landesverband ist zumindest die Aussage falsch, daß der Zähler am Tisch nur ein Zähler und kein Zählschiedsrichter ist. Der eingesetzte Zähler hat logischerweise alle Rechte und Pflichten die auch ein "aussgebildeter" Schiedsrichter hätte.
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Nun ja, nicht ganz. Zumindest wenn ein OSR anwesend ist, obliegt ihm die Ahndung von Vergehen mittels gelber/roter Karten, da er eben der einzig geprüfte SR in der Halle ist. Aber sonst stehen den "Zählern" (bzw. SRaT) alle Rechte und Pflichte zu wie einem geprüfgen SR.