Zitat:
Zitat von Brett13
..., da zumindest der Teil, der Anspruch auf ALG I hat über die von jedem Arbeitnehmer zu zahlenden Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt wird.
|
das ist übrigens - neben der RV und der GKV - die nächste in allerhöchstem Maße ungerechte Pflichtversicherung!
Da greift das "Solidarprinzip" ja nun am allerwenigsten und eröffnet den Schmarotzern jeglicher Couleur ungeahnte Möglichkeiten.
Die dahintersteckende "Idee" ist ja sooo falsch nicht, hab ja nicht per se was gegen den "Sozialstaat".
Aber dann möge man das bitteschön nicht als "Versicherung" deklarieren (für eine solche ist zB wesensimmanent (schönes Wort, gelle

), dass individuelle, dem persönlichen Risiko angepasste Beiträge erhoben werden, außerdem es bei Nichtinanspruchnahme der Leistung Beitragsrückerstattungen gibt.....kann ich alles nicht erkennen....)!!
Das ist ne "Umlage", nix anderes!
Gott sei dank aber ja gedeckelt, so dass sich - aufgepasst , @bretti

-mein persönlicher Beck's-Kisten-Verlust in engen Grenzen hält....
muss weg
2.Halbzeit Frauenkicken bin ich wieder da