Zitat:
Zitat von Tauberspieler
"Sonderbehandlung" hat in diesem Kontext nichts mit "Bevorzugung" zu tun!
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Sind trotzdem Synonyme voneinander.
Solange es den Statuten entspricht und was viel wichtiger ist, kein anderer dadurch benachteiligt wird, ist gegen eine Förderung im Sinne des Sportes und der Satzung nichts einzuwenden denke ich.