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In welche Klassen kann eine Mannschaft zurückziehen?
Hallo.
Die eigentliche Frage, steht ja schon im Titel.
Zur Erklärung der Situation hole ich mal ein Bisschen aus:
Das Ganze spielt sich im TTVWH ab. Letzte Saison hat meine Mannschaft in der Bezirksklasse (Spielklassen stimmen nicht überein, um das Ganze anonym zu halten) gespielt und den zweitletzten Platz belegt, wäre also eigentlich abgestiegen. Wir hatten jedoch das Glück, dass aus der Klasse über uns (Bezirksliga) kein Absteiger in unsere Bezirkslasse kam, es dadurch also nur einen Absteiger bei uns in der Klasse gegeben hätte. Gut für uns, da wir somit nicht abgestiegen wären.
Allerdings hat aus der Landesliga eine Mannschaft während der Rückrunde zurückgezogen. Und zwar, wie sich jetzt herausstellte, nicht direkt in die Klasse darunter (also die Bezirksliga), sondern in unsere Klasse, die Bezirksklasse. Dadurch wurde ein weiterer Platz in unserer Bezirksklasse belegt und wir sind jetzt doch abgestiegen.
Meines Wissens nach, kann eine Mannschaft nur um eine Klasse zurückziehen oder aber in die Klasse der nächst tieferen Mannschaft des Vereines zurückziehen (was in diesem Fall die Kreisliga wäre).
Also habe ich mir das Regelwerk vorgenommen. In der WO (gültig ab 01.07.11) steht unter „D Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe“:
Streichung, Zurückziehung
„19.1 Streichung oder Zurückziehung einer Mannschaft zieht den Abstieg in die nächst tiefere Klasse oder in die Spielklasse der nächst tieferen Mannschaft nach sich. Alle von dieser Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt. Falls eine andere als die unterste Mannschaft eines Vereins gestrichen wird, sind alle weiterspielenden Mannschaften
umzubenennen.“
Würde man das auf diese Mannschaft anwenden, müsste sie entweder in die Bezirksliga oder in die Kreisliga (wo bisher, die 2. Mannschaft gespielt hat) zurückziehen. Auf jeden Fall aber nicht in die Bezirksklasse.
Also haben wir uns an den Ressortleiter Mannschaftssport gewendet. Dieser legt aber diese Regel so aus, dass die betroffene Mannschaft mindestens um eine Klasse zurückziehen kann.
Meiner Meinung nach, ist der zitierte Paragraph jedoch eindeutig und lässt absolut keinen Spielraum zu. Mir drängt sich eher der Verdacht auf, dass absichtlich zu Gunsten einer anderen Mannschaft (und zu unseren Kosten) die Regeln „etwas gebogen“ werden.
Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass in einer WO von 2006 der betreffende Paragraph noch so zitiert wurde:
„Streichung oder Zurückziehung einer Mannschaft zieht den Abstieg zumindest in die nächst tiefere Klasse oder in die Spielklasse der nächst tieferen Mannschaft nach sich.“
Bei dieser Formulierung kann man meiner Meinung nach noch streiten, wie man die Regel auslegt. Der Umstand dass dieser Paragraph aber umgeschrieben wurde und noch verdeutlicht wurde, lässt meiner Meinung nach keinen Spielraum für irgendwelche Interpretationen.
Was haltet ihr von der ganzen Geschichte? Wie würdet ihr die Regel auslegen, bzw. weiß jemand genauer Bescheid?
Gibt es hier Leute mit Erfahrung auf dem Gebiet?
An welche übergeordnete Person kann man sich hier wenden, da der Ressortleiter Mannschaftsport sich offensichtlich quer stellt?
Ich wäre sehr dankbar für konstruktives Feedback.
Nen Gruß,
Hardy
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