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AW: In welche Klassen kann eine Mannschaft zurückziehen?
@ Hardy:
Ich schließe mich meinem Vorredner an.
Allerdings hilft euch das möglicherweise nicht weiter, falls inzwischen die Einspruchsfristen gemäß Rechtsordnung des TTVWH verstrichen sind.
Für die Einteilung Bezirksliga-Verbandsliga ist nicht der Bezirk zuständig, sondern der TTVWH. Falls dies zutrifft würde ich zwecks weiterer Abklärung schleunigst in der TTVWH-Geschäftsstelle in Stuttgart anrufen.
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