Zitat:
Original von Sebtil:
Ich stimme mit Magicbackhand überein, dass die Entscheidung des BVerfG nicht besonders glücklich ist. Das BVerfG hätte seine Linie weiterführen sollen, die es z.B. beim Kruzifixurteil fährt, und auch das Kopftuch aus den Unterrichtszimmern verbannen sollen und nicht den schwarzen Peter an die Länderparlamente weiterreichen.
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Das Kruzifix-Urteil ist alles andere als konsequent, da es nur abgehängt wird, wenn, wie Holger schon erwähnt hat, eine Person etwas dagegen hat.
Nun stell ich mir mal folgende Situation vor: Im hauptsächlich katholischen Bayern hat in einer Klasse jemand etwas dagegen, dass da ein Kreuz hängt. Derjenige ist doch der Buhmann und wird gemobbt.