Ich glaube, diese Frage haben wir bereits diskutiert. Die Sache ist deutschlandweit in der Wettspielordnung geregelt, die die Frage recht klar beantwortet:
Zitat:
1.2 Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung
ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied
weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt
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