Zitat:
Zitat von wiederbelegt
Laut den Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb hat der Mannschaftssportausschuss durchaus Möglichkeiten eine Ranglsite außerhalb der 50 Punkte Regel zu genehimgen, wenn ein Antrag vorliegt (siehe letzte. Abweichende Einreihungen bei größeren Unterschieden als 50 Punkte müssen bei der Beantragung schriftlich begründet werden.
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Es besteht zunächst die Möglichkeit Protest gegen diese Entscheidung beim Mannschaftssportausschuss zu tätigen (Kostenlos). Sollte der Protest wieder abgelehnt werden, so könnte man nochmals Proest beim Sportgericht des Bezirkes einlegen.
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Ein fundierter Beitrag. Danke! und gleichzeitig eine große Entschuldigung bei den Entscheidungsträgern des BTTV.
Der BTTV hat den Spielausschüßen ganz klar (s.oben) die Möglichkeit gegeben die WO mit Leben zu erfüllen.
Nun, unsere der Rangliste beiliegende Begründung (Antrag) für die von der 50 Punkte Regel abweichende Einreihung (s.Beitrag hier Nr. 83), wurde offensichtlich vom Spielausschuß, was wir nicht für möglich gehalten haben, nicht berücksichtigt.
Für den BTTV ehrenamtlich Tätige arbeiten für uns, schenken uns viel ihrer Freizeit.Ohne ehrenamtlich Tätige kein Tischtennissport.
Wir gehen davon aus, das unserer Ranglistenumstellung gewichtige Gründe zugrunde liegen. Ein Protest kommt in diesem Fall für uns nicht in Frage.
Wir freuen uns nunmehr darauf, eine Saison zu erleben in der 3 Jugendspieler in der 3.Bezirksliga Amper auf eins, zwei und drei spielen

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