Zitat:
Zitat von Noppengummi
Es würde sich lohnen, die gültigen Bestimmungen genau zu lesen  , dann würde sich vieles, was hier geschrieben wird, erübrigen
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Es würde uns allen weiter helfen, wenn Du hier konkret werden würdest. Was erübrigt sich bezüglich welcher Bestimmungen?
Hier nochmals ganz konkret mein Beitrag von vorhin: Bei Weinheim lag der Fall insofern anders, als Weinheim bisher keine Damenmannschaft gemeldet hatte und somit nicht "höher" eingestuft sondern lediglich eingereiht werden musste. Da machen die Vorschriften des BaTTV (warum auch immer) einen feinen Unterschied. Eine andere Vorschrift des BaTTV besagt, dass im Falle eines Vereinswechsels von 4 Spielern einer Herrenmannschaft diese die Spielklasse zum neuen Verein mitnehmen dürfen, sofern der abgebende Verein damit einverstanden ist. In unserem Fall hätte das bedeutet, dass wir (um den Vorschriften des BaTTV zu genügen) einen neuen Verein hätten gründen müssen. Diese Mannschaft hätte dann durchaus Chancen gehabt (wie Weinheim auch) "eingestuft" zu werden. Ein Jahr später hätten dann alle Spieler zum SV Niklashausen wechseln können - mit dieser höheren Spielklasse im Gepäck. Leute, Unterschiede zu machen zwischen dem Umgang mit einer Mannschaft, die schon am Wettspielbetrieb teilgenommen hat und einer, die neu gegründet wurde, ist doch verrückt!