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Alt 29.09.2003, 22:59
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
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@ Fozzi, JanMove

Das Urteil des BVerfG bezog sich auf das Kopftuchtragen an staatlich getragenen Schulen. Daneben gibt es aber auch Schulen ( und Kindergärten ) in krichlicher Trägerschaft. Faktisch handelt es sich um Privatschulen. Diese Institutionen unterliegen dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht. Hier kann die Schule und der Unterricht ruhig religiös geprägt sein. Diese Prägung kann im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Ich war z. B. auf einer vom Erzbistum Köln getragenen Privatschule. Dort gab es bis zur Oberstufe ein jeden Tag ein Morgengebet und auch die Teilnahme am Schulgottesdienst war Pflicht und wurde kontrolliert. Aber es waren nicht nur Katholiken zugelassen, sondern wir hatten Christen aller Konfessionen an der Schule.

@ Volkmar
Dein letztes Posting tirfft den Kern der Sache voll. Es geht hier eigentlich um religiösen Fundamentalismus. Diesen sollten wir aus unseren Schulen, aus unserem Staatswesen und am besten auch aus unserer Gesellschaft heraushalten. Toleranz gegenüber andersdenkenden und andersgläubigen ist das eine, aber es gibt eine Grenze. Ich persönlich ziehe sie da, wo neben das Ausüben der eigenen Religion / Kultur noch ein offensives Element hinzutritt, etwa wie Missionierungseifer oder Agression. Beim simplen Tragen eines Kopftuchs kann ich das für mich noch nicht feststellen, wenngleich die Situation für junge moslemische Mädchen wahrscheinlich anders sein mag. Wenn diese Mädchen täglich durch ihre Lehrer vorgelebt bekommen, daß eine gute Muslima ein Kopftuch zu tragen hat, dann kann das schon einen gewissen Einfluß ausüben, dem vorgebeugt werden sollte.
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