Zitat:
Zitat von Abwehrtitan
Rollen wir doch den Fall nochmal auf, ...
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Es ist alles richtig was Du sagst und auch verständlich, dass man bei der Beurteilung dieses speziellen Falles natürlich zu dem Ergebnis kommt, der Polizist hat richtig gehandelt und selbst wenn der Täter gefoltert worden wäre, es wäre hier richtig gewesen. Und es würde auch keiner dem Täter eine Träne nachweinen, wenn ihn irgeneiner umlegen würde.
Aaaaber: Gesetze behandeln keine Einzelfälle, sondern sie sorgen für einen Rahmen, dessen Einhaltung allen Sicherheit geben soll. Eine persönliche Auslegung soll weitgehendst ausgeschlossen werden, damit beide Seiten wissen wo die Grenze ist.
Zitat:
Zitat von Abwehrtitan
Klar hier Grenzen zu ziehen ist ebenso erforderlich wie schwierig, aber die Dikussion sollte geführt werden. Dann nämlich befindet sich die Polizei nicht in einem solchem Dilemma.
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Genau diese Diskussion wollte ich ja mit meinen Fragen an Dich in Gang bringen.
Möchtest Du neben der Androhung auch die Folter selbst erlauben ?
Denn ohne diese wird das nicht allzuoft etwas bringen.
Möchtest Du erstmal foltern und wenn sich herausstellt, dass der Verdächtige unschuldig war Dich bei ihm entschuldigen ?
Wenn Du von Gefahr im Verzug ausgehst, gilt das nur wenn bereits ein Mensch konkret in Lebensgefahr ist ?
Was machst Du wenn zwei Bombenleger gestellt werden, von denen aber einer flüchten kann ? Darf man den festgenommenen dan auch foltern, weil sein Kollege ja sicher wieder aktiv werden wird ?
Dann sind wir auch schon wieder bei der RAF, deren Mitglieder in Haft abgehört, in Isolation gesteckt und in einzelnen Fällen auch mit Vorsatz ermordet wurden. Einiges davon wurde dann nachträglich durch Gesetze legitimiert, anderes nicht weiter verfolgt oder sogar vertuscht. Um Mißverständnisse zu vermeiden - ich meine nicht die Selbstmorde von Stammheim.