Interessanter Beitrag, Herr Schier.
Aber nicht 100%ig zutreffend.
Ich fang mal mit dem Einfachen an:
- 3.10. und 1.11. sind Feiertage, an denen möglicherweise bundeseinheitlich Sportverbot besteht.
- Der Chef dürfte zwar kompetent, aber vermutlich nicht rechtsverbindlich antworten (weil es nicht eindeutig geregelt ist).
Ich kann mich dunkel entsinnen, es gab hierzu vor etlichen Jahren schon mal einen Schriftwechsel zwischen Hans Weber (Hebsack) und Roland, der aber nach meiner Erinnerung ohne konkretes Ergebnis abgeschlossen wurde.
WO D 31 ist meiner Meinung nach nicht unbedingt zwingend, denn in WO D 40 ist geregelt, dass Pokalspiele nach den Dufübe "Württ. Pokalmeisterschaften für Verbandsspielklassen" durchzuführen sind und in WO D 40.1 dass die Bezirke eigene Durchführungsbestimmungen beschließen können.
Das hat auch der Bezirk Rems gemacht mit seinem Anhang F zur BO.
Das Dumme ist nur, auch hier steht zu unserem Problem nichts drin.
Ob früher was zu Werktagen in der BO bzw. einem dubiosen Anhang stand?
a) weiß ich nicht und b) glaube ich auch nicht, denn zu den Werktagen zählt auch der Samstag.
Langer Rede kurzer Sinn: alles unklar

