Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9399  
Alt 09.08.2011, 19:50
Benutzerbild von Wohlfühlbacher
Wohlfühlbacher Wohlfühlbacher ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion ****
 
Registriert seit: 24.08.2008
Ort: St. Gehteuchnixo
Alter: 17
Beiträge: 14.792
Wohlfühlbacher ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Wohlfühlbacher ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Wohlfühlbacher ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Wohlfühlbacher ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Wohlfühlbacher ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Wohlfühlbacher ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Wohlfühlbacher ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Vielleicht mal ein anderer Aspekt der Sache:

Wir haben ein Schuld-Strafrecht. Bestraft wird, wer schuldhaft etwas strafbares tut.
Es gibt aber Schuld-Ausschließungsgründe bzw. Entschuldigungsgründe. Die verhindern zu Recht, dass zum Beispiel im Falle der Nothilfe der Nothelfer bestraft wird. Daschner wurde ja auch nicht bestraft.

Trotzdem bleibt die Straftat als solche ja bestehen. Daraus können sich u.a. Schadensersatz-Ansprüche ergeben. Um die ging es hier, nicht um die Bestrafung Daschners. "Unerlaubte Handlung" nach dem BGB verpflichtet auch zum Schadensersatz, ohne dass ein "Schuldiger" bestraft werden muss.


Könnte man mit viel Texten vertiefen, muss man aber nicht
Daschner wurde bestraft

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,333706,00.html
__________________
Geh, scheiß di ned ooh...