also zu dem Sportverbot an Feiertagen hat unsere Stadtverwaltung schonmal geantwortet, indem sie uns die Halle am 3. Oktober für ein verlegtes Spiel zur Verfügung gestellt hat. Das war in dem Fall rechtsverbindlich, ob es auch kompetent war? Denke schon, auch andere Sportarten toben sich an Feiertagen aus, nur an christlichen Feiertagen kann es problematisch sein.
Wenn der Bezirk eine Durchführungsbestimmung machen darf und macht, dann ist das schön. Darf diese Bestimmung auch anderen Punkten der Wettspielordnung wiedersprechen, wo ausdrücklich nur Ergänzungen erlaubt sind?
Ich kann mich auch dunkel entsinnen, dass da vor Jahren was war, bzw. das du mir das erzählt hattest - vielleicht ist das dann aber doch nicht in der Bezirksordnung gelandet mit den Pokaltagen.
Aber die eigentliche Frage ist ja - welche Bosheit plant Hebsack?